Spieler vom SV 08 Arnstadt muss drei Pflichtspiele zuschauen
29.08.2010 - Matthias Icha
Spieler vom SV 08 Arnstadt muss drei Pflichtspiele zuschauen
Feldverweis im ODDSET-Landespokal bestraft
Das Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) hat nach einem Feldverweis für einen Spieler vom SV 09 Arnstadt in einem Pokalspiel ein schriftliches Verfahren durchgeführt. Dabei kam es zu dieser Einzelrichterentscheidung von Reiner Koch (Sondershausen):
Wegen grob-unsportlichem Verhalten gegenüber dem Schiedsrichter beim Landespokalspiel Nr. 086 zwischen dem SV 08 Thuringia Struth-Helmershof und dem SV 09 Arnstadt wird der Spieler vom SV 08 Arnstadt nach seinem Feldverweis eine Spielsperre auferlegt. Die Spielsperre gilt für die nächsten 3 (drei) zur Austragung kommenden Pflichtspiele, die dem Spiel vom 01.08.2010 folgen. Er ist während dieser Zeit auch für alle anderen Mannschaften seines jeweiligen Vereins nicht spielberechtigt.
Neben dem Spieler haftet auch der Verein SV 09 Arnstadt für die Verfahrenskosten.
Begründung:
Während dem o. g. Spiel wurde der Spieler nach schmähenden und missbilligenden Äußerungen gegenüber dem Schiedsrichter des Feldes verwiesen. Da der Sachverhalt eindeutig und unstrittig ist, wurde auf die Hinzuziehung des Beschuldigten verzichtet und im schriftlichen Einzelrichter-Verfahren entschieden.
Hartmut Gerlach
Quelle:TFV
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