SV Blau Weiss '90 Neustadt (Orla) e.V.
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Hygienekonzept des Sportvereins „Blau-Weiß ´90“ e. V. Neustadt (Orla)

Stand 01.09.2020

SV „Blau-Weiß `90“ e.V. Neustadt (Orla)
Karl-Liebknecht-Straße 12
07806 Neustadt (Orla)

Der Verein ist Träger des Sportgeländes „Rote Erde“, dieses wird hauptsächlich durch die Abteilung Fußball genutzt. Die Abteilungen Badminton und Tischtennis üben Ihre Aktivitäten in Sportstätten mit vereinsfremder Trägerschaft aus. Diese Träger sind angehalten eigene Hygienekonzepte zu erstellen, welche das Konzept des Vereins ergänzen, bzw. die Basis für dieses bilden.

Verantwortliche Person im Verein: Andreas Hölzer (0172/3472083)
Genutzte Raumgröße im Gebäude: ca. 150 m² (die genutzten Räumlichkeiten verfügen über Fenster und können somit gut gelüftet werden)
Begehbare Grundstücksfläche unter freiem Himmel: ca. 10.000 m²

Die Hygiene- und Verhaltensregeln werden den Mitgliedern, Trainern und Betreuern kommuniziert sowie in der Sportstätte per Aushang sichtbar angebracht.

Verhaltensregeln

  • Allgemeine Verhaltensregeln
    • Es wird empfohlen den Mindestabstand von 1,5 - 2 Metern beim Betreten und Verlassen der Sportanlage sowie bei allen Trainingsinhalten einzuhalten.
    • Personen mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung und jeglichen weiteren Erkältungssymptomen dürfen die Sportstätte nicht betreten und nicht am Training teilnehmen.
    • Sportler, Trainer und Betreuer, die in den beiden Wochen vor einem Training Kontakt zu einer mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten Person oder Reiserückkehrern hatten, dürfen die Sportstätte nicht betreten und nicht am Training teilnehmen.
    • Personengruppen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf (Risikogruppen) sind besonders zu schützen. Bitte wendet Euch in diesem Fall an den Vorstand, bzw. an A. Hölzer.
  • Verhaltensregeln bei der Nutzung der Sportstätte
    • Die Sportanlage ist lediglich zu Zwecken des Sportbetriebes, der Aus- und Fortbildung, für Arbeitseinsätze oder Vereinsversammlungen zu nutzen.
    • Die Sportanlage wird nur von Sportlern, Trainern, Betreuern und offiziellen Vertretern des Vereins betreten. Begleitpersonen sind unter Einhaltung des Mindestabstandes und der Hygieneregeln gestattet.
    • Den Beschilderungen auf dem Gelände ist Folge zu leisten.
    • Die Gaststätte „Am Sportplatz“ ist nicht Teil der Sportstätte und unterliegt somit nicht dem Hygienekonzept des Vereins, dies gilt ebenfalls für den Betrieb der Gaststätte in Spielfeldnähe.
  • Verhaltensregeln beim Training
    • Es wird empfohlen die Trainingsgruppen auf max. 10 Teilnehmer zu begrenzen. Dies liegt in der Verantwortung der jeweiligen Trainer und Betreuer.
    • Anwesenheitslisten für jegliche Trainingseinheiten sind vorbereitet und werden durch die jeweiligen Trainer und Betreuer ausgefüllt, um mögliche Infektionsketten zurückverfolgen zu können. Eine Aufbewahrung von vier Wochen durch den Verein wird gewährleistet (Bitte jeweils Abgabe im Büro)
    • Ein zeitlich versetzter Trainingsbeginn (30 Minuten) der einzelnen Einheiten ist definiert und kommuniziert, um einen kontaktlosen Wechsel der Mannschaften zu ermöglichen. Warteschlangen gilt es zu vermeiden.
    • Auf sportliche Rituale, welche auf körperlicher Nähe basieren (Abklatschen, Umarmen, etc.), wird verzichtet.

 

Hygieneregeln

  • Die Verwendung eines Mund-Nase-Schutzes ist für alle Personen in außersportlichen Bereichen empfohlen.
  • Handdesinfektionsmittel wird vor dem Betreten und Verlassen der Sportstätte bereitgestellt und ist durch jede Person zu verwenden.
  • Für Sanitäranlagen stehen ausreichend Handdesinfektionsmittel, Flüssigseife mit Spendern und Papierhandtücher zur Verfügung. Der Abfall wird sofort und in geschlossenen Behältern kontaktfrei entsorgt.
  • Es sind nur personalisierte Getränkeflaschen und Handtücher zu benutzen, die die Sporttreibenden selbst zum Training mitbringen und wieder mitnehmen.

Ergänzende Regelung für den Spielbetrieb mit Zuschauern (Stand: 01.09.2020 / gilt jeweils 2 h vor – bzw. nach Spielbetrieb)

  • Den Beschilderungen zur Ein- und Ausgangsregelung des Sportgeländes ist Folge zu leisten. Beim Betreten und Verlassen des Zuschauerbereiches ist darauf zu achten, dass sich keine Warteschlangen bilden und der Mindestabstand von 1,50 m eingehalten wird.
  • Den agierenden Mannschaften wird im Sportlerheim ausreichend Platz zur Verfügung gestellt, evtl. geltende Hygieneregeln (z.B. Aufteilung in Gruppen) umzusetzen. Besteht hier besonderer Bedarf, ist dies mit dem Hygienebeauftragten unseres Vereins abzustimmen.
  • Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Betreuer haben sich während des Spiels in der Coachingzone des eigenen Teams aufzuhalten.
  • Strikte Kontrolle und Einhaltung der durch das LRA Saale-Orla vorgegebenen zulässigen Zuschauerzahlen und der jeweils aktuell geltenden Bestimmungen.
  • Klare und strikte Trennung von Sport- und Zuschauer-Bereichen: Zuschauer haben sich zwingend hinter der Barriere aufzuhalten und dabei auf den Mindestabstand von 1,50m zu achten.
  • In allen Innenbereichen wird empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Unterstützende Schilder/Plakate helfen bei der dauerhaften Einhaltung der Hygieneregeln, deren Hinweise gilt es zu befolgen

 

Trainings- und Spielbetrieb für Hallensportarten (insbesondere Tischtennis und Badminton)

  • Den jeweils geltenden Hygienekonzepten der jeweiligen Sportarten (Tischtennis und Badminton) ist zwingend Folge zu leisten.
  • Ebenso gelten in den jeweiligen Sporthallen die entsprechenden Hygienekonzepte.
  • Sofern kein eigenes Hygienekonzept der Sportstätte vorliegt, tritt automatisch das Hygienekonzept des SV „Blau Weiß ´90“ e.V. Neustadt (Orla) in Kraft.
  • Hierbei ist besonders darauf zu achten, dass in allen Bereichen der Halle der Mindestabstand und die allgemeinen Hygieneregeln eingehalten werden.
  • Die nach § 5 Abs. 1 vorgeschriebene Kontaktverfolgung beinhaltet, dass jeweils in geschlossenen Räumen für jede Trainings- und Wettkampfeinheit sowie bei anderen Zusammenkünften mehrerer Personen eine Teilnehmer- beziehungsweise Anwesenheitsliste zu führen ist.

 

Datenschutz (Bezeichnungen von Artikeln sind solche der DSGVO)

Im Rahmen des Infektionsschutzkonzeptes erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten. Die Erhebung dieser personenbezogenen Daten erfolgt gem. Art. 6 Abs. 1 (b) bzw. (f) zur Einhaltung bundes- und landesweiten Regelungen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus. Soweit davon Gesundheitsdaten betroffen sind, erfolgt die Verarbeitung im öffentlichen Interesse im Bereich Gesundheit gem. Art. 9 Abs. 2 (i). Wir führen Teilnehmerlisten mit Name, Vorname und Telefonnummer. Diese werden nach vier Wochen gelöscht. Soweit von dort angefordert, werden Daten an das zuständige Gesundheitsamt zu den beschriebenen Zwecken weitergeleitet.

Datenschutzrechtlichte Verantwortlichkeit: Verein SV „Blau-Weiß `90“ e.V. Neustadt (Orla)

Betroffenenrechte: Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16) Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20), Widerspruch (Art. 21), Beschwerde (Art. 77), Einwilligungen jederzeit zu widerrufen, ohne Berührung der aufgrund der rechtmäßig erteilten Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung.